Betreuungskosten...

 

Ich arbeite als Tagespflegeperson für die Stadt Krefeld!

 

Für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflege in der Zeit von 7.00 bis 18.00Uhr (montags bis freitags) wird durch die Stadt Krefeld gemäß § 90 SGB VIII ein öffentlich-rechtlicher Teilnahmebetrag erhoben. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern!

 

Auf Antrag können die Teilnahmebeträge von der Stadt Krefeld ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).

 

Sollten Sie weiterführende Fragen haben oder möchten Sie ihre Betragshöhe berechnen lassen, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin mit folgenden Ansprechpartnerinnen im Fachbereich – 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder:

 

Frau Petra Josten
Tel. 02151 - 86 3263
E-Mail: petra.josten@krefeld.de
oder tagespflege@krefeld.de

Frau Ulrike Willems
Tel. 02151 - 86 3263
E-Mail: ulrike.willems@krefeld.de
oder tagespflege@krefeld.de

Frau Tanja Reichelt
Tel. 02151 - 86 31 99
E-Mail: tanja.reichelt@krefeld.de
oder tagespflege@krefeld.de

Sprechzeiten sind montags – freitags von 09:30 - 11:30 Uhr!

 

Bei einer Betreuung über die Mittagszeit hinweg wird grundsätzlich zusätzlich ein Beköstigungsgeld in Höhe von derzeit  € 30,- / Monat im Voraus fällig! Für Kinder unter 18 Monate entfällt das Beköstigungsgeld, da die Babynahrung von den Eltern zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Eine Betreuung vor 7.00Uhr und nach 18.00Uhr wird mit einem Zuschlag von € 1,- / Stunde, maximal jedoch mit € 22,- / Monat berechnet.

 

Wochenenden (Samstag und / oder Sonntag) und gesetzliche Feiertage werden mit € 10,- / Tag berechnet.

 

All diese Zuschläge werden zu 100 % von den Eltern an mich ausgezahlt!

 

Von den Eltern mitzubringen sind folgende Dinge:

 

    -> Windeln & Feuchttücher

-> Mind. 2 komplette Sets mit Wechselsachen

-> Schnuller, Schmusetiere / -tücher o.ä.

-> Eventuelle Spezialnahrung (Flaschennahrung, Gläschen, abgefüllte Muttermilch o.ä.)

 

In den Betreuungskosten sind auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Kind enthalten, die hoffentlich nicht in Anspruch genommen werden müssen...